Auvesta Interview | Neujahrs Interview 2022 mit Dr. Franz Hölzl | Vorstand der Auvesta Edelmetalle AG
„Dr. Franz Hölzl erklärt Auvesta Bruchteil Eigentum bei Gold und Silber“
Bei Auvesta kaufen Kunden ja Teile an einem Goldbarren. Die Auvesta nennt dies Bruchteil-Eigentum. Vermehrt
wird dieser Begriff „Bruchteil-Eigentum“ kritisiert.
Es wird beklagt, das sei ein für juristische Laien nicht verständlicher Begriff. Was ist Bruchteil-Eigentum und wie ist
es rechtlich definiert?
Dr. Hölzl:
Also, wenn Sie die Argumentation bringen, dass etwas für juristische Laien nicht nachvollziehbar wäre, dann sage ich,
müssten Sie etwa 80 bis 90 Prozent unseres BGB auf den Müllhaufen werfen, weil er für juristische Laien schlicht nicht
nachvollziehbar ist.
Wir haben auch dieses Institut des Bruchteil-Eigentums in Deutschland - nicht in anderen EU-Ländern.
Sie haben einen ganz konkreten Barren, der ist individuell definiert mit einer Barrennummer, Hersteller, Lagerort und
Gewicht. An diesem Barren haben Sie einen definierten, bestimmten Anteil, eine genau bestimmte Grammzahl, als
Bruchteil-Eigentum. Dieses Eigentum gehört allein nur Ihnen, keinem anderen der ebenfalls Bruchteil-Eigentum an diesem
konkreten Barren hat.
Bruchteil-Eigentum wurde 2021 von Gericht bestätigt
Wir haben mittlerweile ein Gerichtsurteil, wo ein Kunde durch seinen Anwalt hat behaupten lassen, er hätte kein Eigentum
erworben und das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, der Kunde tatsächlich Eigentum erworben hat.
Das Gerichtsurteil ist von Mitte 2021.
Das Gericht hat hier also die formalen Voraussetzungen für Bruchteil-Eigentum geprüft und ist zu dem Schluss gekommen,
jawohl es wird tatsächlich Bruchteil-Eigentum erworben.
Dr. Franz Hölzl spricht über aktuelle Entwicklungen in 2022
Uns ist wichtig, dass Sie bei Auvesta zu jedem Zeitpunkt ein gutes Gefühl haben können und wissen, dass Transparenz und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe der Standard unseres Unternehmens sind.
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Erster Platz für Auvesta in der Kategorie „Deutschlands beste Anbieter von Goldsparplänen 2021“
2021 war die Auvesta Edelmetalle AG Gewinner einer vom Handelsblatt durchgeführten Umfrage mit über 48.000 Kundenurteilen. Dabei wurde die Auvesta am häufigsten in der Kategorie „Deutschlands beste Anbieter von Goldsparplänen 2021“ genannt.
Seit 2013 wird die Bonität von Auvesta Edelmetalle AG jährlich von der Creditreform überprüft und bestätigt. Eine „ausgezeichnete Bonität“ bekommen dabei nur wenige Unternehmen bescheinigt.
Zu den Auszeichnungen!
Ebenfalls jährlich stellt sich die Auvesta Edelmetalle AG seit 2016 der externen Prüfung durch Focus Money und wird seitdem immer mit Bestnoten ausgezeichnet.
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